1. Nutzung des Fahrzeuges

Das Fahrzeug darf lediglich nur als Reisemobil verwendet werden. Ohne schriftliche Genehmigung des Vermieters ist es dem Mieter nicht gestattet, das Fahrzeug dritten Personen zur Nutzung zu überlassen. Das Fahrzeug darf nur vom Mieter selbst, und den im Mietvertrag angegebenen Fahrern gelenkt werden. Voraussetzung für alle Personen ist das Mindestalter 21 Jahre und der Besitzer einer gültigen Fahrerlaubnis KL. 3 bzw. B oder C, seit mindestens 1 Jahr.

 

2. Übergabe, Rückgabe

Die Übernahme kann am Vorabend des 1. Miettages, ab 16.00 Uhr erfolgen.
Die Rückgabe erfolgt einen Tag nach Mietdauer bis 10.00 Uhr bzw. nach Vereinbarung.
Sonntags ist keine Übergabe oder Rückgabe möglich.

 

3. Mietpreis, Zahlungsbedingungen, Versicherung, Kaution, Übergabepauschale

Der Mietpreis wird nach der jeweils gültigen Preisliste berechnet. Im Preis eingeschlossen ist die MwST., die Haftpflicht- und die Vollkaskoversicherung mit einer Selbstbeteiligung von 550,-€, sowie die Teilversicherung mit einer Selbstbeteiligung von 150,- €.

Der Mietpreis begrenzt eine tägliche Kilometerleistung von 300 km. Mehr gefahrene Kilometer werden mit 0,36 € pro Kilometer berechnet. Die Betriebskosten gehen zu Lasten des Mieters. Ab 1 Woche Mietzeit besteht keine Kilometerbeschränkung. Bei Abschluß des Mietvertrages ist eine Anzahlung von 200,- € fällig. Die restliche Mietsumme ist eine Woche vor Antritt der Reise zu überweisen. Bei Abholung des Fahrzeuges ist eine Kaution von 550,- € bar zu hinterlegen. Wird das Fahrzeug unbeschädigt zurückgegeben, bekommt der Mieter die Kaution zurück.

Die Übergabepauschale beträgt 50,-€. Sie enthält, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist folgendes: Die Einweisung ins Fahrzeug eine volle und eine angebrochene Gasflasche, WC-Chemiekalien, Inland- und Auslandschutzbrief. Für die Innenendreinigung fallen 45,-€ an. Sollte eine Entleerung der WC-Kassette notwendig sein, bzw. eine Verschmutzung vorliegen, werden 50,-€ berechnet.

 

4. Vertragsrücktritt

Sollte der Mieter vor dem vereinbarten Mietbeginn vom Vertrag zurücktreten, so ist der Vermieter sofort schriftlich zu verständigen.
In diesem Fall sind vom Mieter folgende Anteile der zu erwartenden Mietkosten zu zahlen:

bis zu 90 Tage vor Mietbeginn:
10 %
89 bis 30 Tage vor Mietbeginn:
30 %
29 bis 14 Tage vor Mietbeginn:
50 %
weniger als 13 Tage vor Mietbeginn:
100 %

Der Abschluss einer Reisekostenrücktrittsversicherung wird empfohlen.

 

5. Wartung, Reparaturen, Unfälle

Der Mieter verpflichtet sich die Betriebsanleitung des Reisemobils sowie aller eingebauten Geräte usw. genau zu befolgen.
Der Mieter hat die Wartungsintervalle einzuhalten und haftet für alle aus der Nichtbeachtung dieser Vorschrift entstehenden Schäden. Reparaturen, die notwendig werden um die Betriebs- und Verkehrssicherheit des Fahrzeugs zu gewährleisten, dürfen bis zu einer Höhe von 100 EUR vom Mieter ohne Rücksprache in Auftrag gegeben werden. Die Reparaturkosten werden gegen Vorlage einer einwandfreien Rechnung vom Vermieter erstattet, sofern nicht der Mieter für den Schaden haften muss. Überführungskosten gehen zu Lasten des Mieters, wenn er auch für die Reparaturkosten haften muss. Bei Zusammenstößen oder anderen Unfällen, ist die Polizei zu verständigen. Zeugen, Kfz-Kennzeichen, Namen und Anschrift der Fahrer der beteiligten Fahrzeuge sind festzuhalten, auch eine Lageskizze und ein Unfallbericht sind zu fertigen. Dies gilt auch für Bagatellschäden. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden.
Bei einem Unfall, bzw. bei allen Reparaturen über 100 EUR ist es notwendig, den Eigentümer zu verständigen und dessen Einwilligung zur Reparatur einzuholen. (Reisemobile Heib, Kiefernstraße 25, 66440 BLK.-Brenschelbach)

 

 

6. Haftung des Mieters

Mit der Übernahme des Fahrzeuges geht das Halterrisiko auf den Mieter über. Nach Beendigung der Mietdauer gibt der Mieter das Fahrzeug zur vereinbarten Zeit, am vereinbarten Ort, falls nichts besonderes vereinbart ist, am Wohnort des Vermieters zurück. Der Mieter haftet auch ohne Verschulden für die rechtzeitige Rückgabe des Fahrzeuges im vertragsgemäßen Zustand, unbeschädigt und betriebsbereit. Eine Haftung besteht nicht in Fällen höherer Gewalt in diesem Sinne. Der Mieter haftet auch für Schadensnebenkosten, insbesondere Abschleppkosten, Verdienstausfall des Vermieters während der Reparatur und Ersatzbeschaffungszeit, sowie für eine etwaige Wertminderung des Fahrzeugs. Wenn innerhalb von 48 Stunden nach Rückgabe des Fahrzeugs noch ein Schaden gefunden wird, haftet der Mieter.
Wenn der Schaden durch die vom Vermieter abgeschlossene Versicherung gedeckt ist, haftet der Mieter nicht, sofern nicht ein Fall vorliegt, bei dem der Versicherer den Mieter in Regress nehmen kann. Für einen Verlust (ENTWENDUNG) des Fahrzeugs haftet der Mieter genauso, wie für Beschädigungen bzw. Zerstörungen desselben, sofern er nicht beweist, dass er weder vorsätzlich noch fahrlässig erforderliche Diebstahlsicherung unterlassen hat (z.B. Türen, Fenster, Dachluken etc. verschließen, Lenkradschloss einrasten....)
Im übrigen gelten für die Entwendung, die Bestimmngen des Vertrages analog der Regelung bei Verkehrsunfällen.

 

7. Haftung des Vermieters

Eine Haftung des Vermieters, auch für eigene Erfüllungsgehilfen, besteht nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

 

8. Gesetzliche Bestimmungen, Auslandsfahrt

Der Mieter ist gehalten, die für den Einsatz des Fahrzeuges geltenden gesetzlichen Bestimmungen in In- und Ausland einzuhalten. Die Fahrzeuge dürfen im gesamten europäischen Ausland eingesetzt werden. Evtl. notwendige Auslandspapiere hat der Mieter zu besorgen. Zwingend gesetzliche Bestimmungen bleiben durch diesen Vertragstext unberührt und gelten als solche vereinbart. Die ganze oder teilweise Unwirksamkeit eines Teiles dieses Vetrages oder eines Teiles einer einzelnen Bestimmung lässt die Gültigkeit des übrigen Vertragsinhaltes unberührt.